Erstellung fachärztlicher Gutachten für Kostenträger
- In Fragen psychiatrischer Krankenhausabrechnungen
(BPflV, PEPP, PsychVVG) oder Fallkonstellationen
- In der direkten Abrechnungsprüfung (Korrektheit der Kodierung,
ETs, ZEs, Notwendigkeit und Dauer (teil-) stationärer Behandlung)
- In der Beurteilung unklarer Sachverhalte zur Entscheidungsfindung
und Strategieplanung
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